Der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle ist zum 01.01.2019 erhöht worden. Der Mindestunterhalt beträgt ab 01.01.2019 für Kinder im Alter von
0 – 5 Jahre
354,00 €
6 – 11 Jahre
406,00 €
12 – 18 Jahre
476,00 €
Von den Tabellenbeträgen ist jeweils das Kindergeld zur Hälfte abzuziehen.
Das Kindergeld beträgt
für das 1. und 2. Kind 194,00 €,
für das 3. Kind 200,00 € und
ab dem 4. Kind 225,00 €
Im Juli 2019 wird das Kindergeld um 10,00 € erhöht werden. Weil das Kindergeld beiden Elternteilen zur Hälfte zusteht, wird die Hälfte, und damit 5,00 €, aber wieder vom Unterhalt abgezogen werden.
Im Hinblick auf die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern, ist es dem Unterhaltspflichtigen zumutbar, zur Sicherstellung des Mindestunterhaltes öffentliche Verkehrsmittel auch dann zu nutzen, wenn dies mit einem Zeitaufwand von täglich 2,5 bis 3,0 Stunden verbunden ist. OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2018 – 10 UF 104/16.
Sonder- Mehrbedarf
Geringe, von der Krankenversicherung nicht erstattete, Kosten des Kieferorthopäden, können nicht als Sonderbedarf geltend gemacht werden. OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.17 – 10 WF 217/17.
Sowohl beim Sonderbedarf als auch beim Mehrbedarf ist immer zu prüfen, ob die Kosten nicht von dritter Seite gedeckt werden (z. B. von der Krankenversicherung) und aus dem Normalunterhalt geleistet werden können. Bei Mehrbedarf, der vorhersehbar ist (z. B. Kosten von Konfirmation oder Kommunion, Kosten der Klassenfahrt) ist zu prüfen, ob diese nicht entsprechend angespart werden können. Im vorliegenden Fall ging es um einen ungedeckten Rechnungsteil von 21,49 €, der als nicht außergewöhnlich hoch angesehen wurde. Letztendlich ist diese Frage auf jeden Einzelfall bezogen gesondert zu prüfen.
https://rain-heidenreich.de/wp-content/uploads/2019/10/header_big.jpg00klkaJLJKWEOIPOhttps://rain-heidenreich.de/wp-content/uploads/2019/10/header_big.jpgklkaJLJKWEOIPO2018-11-07 16:05:452018-11-10 14:07:17Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern
Üben die Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder gemeinsam aus, müssen auch beide gemeinsam der Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet zustimmen. Ein Elternteil alleine kann eine solche Entscheidung nicht treffen, insbesondere dann, wenn es sich um eine Veröffentlichung auf einer kommerziellen Seite handelt.
Gleichermaßen können aber auch nur beide Elternteile gemeinsam gegen die Veröffentlichung von Kinderbildern vorgehen. Streiten die Eltern über die Veröffentlichung, muss derjenige Elternteil, der gegen die Veröffentlichung vorgehen will, zuvor beim Familiengericht beantragen, dass ihm das Recht, die Veröffentlichung zu untersagen, alleine übertragen wird.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2018 -13 W 10/18-
https://rain-heidenreich.de/wp-content/uploads/2019/10/header_big.jpg00klkaJLJKWEOIPOhttps://rain-heidenreich.de/wp-content/uploads/2019/10/header_big.jpgklkaJLJKWEOIPO2018-11-07 16:05:022018-11-12 09:07:57Kinderfotos im Internet
Wurde dem Kind bereits eine angemessene Ausbildung finanziert, sind die Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, ihm eine weitere Berufsausbildung zu zahlen, wenn das Kind nach Abschluss seiner Ausbildung keine Arbeitsstelle findet. Ausnahmen von der Regel werden nur unter besonderen Umständen angenommen.
OLG Hamm, Beschl. v. 15.05.2018 – 7 UF 18/18
https://rain-heidenreich.de/wp-content/uploads/2019/10/header_big.jpg00klkaJLJKWEOIPOhttps://rain-heidenreich.de/wp-content/uploads/2019/10/header_big.jpgklkaJLJKWEOIPO2018-08-15 15:13:172018-08-15 15:23:28Eltern müssen keine Zweitausbildung finanzieren
https://rain-heidenreich.de/wp-content/uploads/2019/10/header_big.jpg00klkaJLJKWEOIPOhttps://rain-heidenreich.de/wp-content/uploads/2019/10/header_big.jpgklkaJLJKWEOIPO2018-08-15 15:05:212019-02-21 17:47:46Mitglied bei procity
Die Trennungsbroschüre ist in Zusammenarbeit zwischen Frau Rechtsanwältin Heidenreich-Nestler und den Gleichstellungsbeauftragten der Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises und des Ennepe-Ruhr-Kreises entstanden.
Schauen Sie doch einfach mal hinein, wenn Sie Fragen zur Trennung oder Scheidung haben und achten Sie auf die vielen Tipps, die Ihnen erste, praktische Hinweise geben werden:
https://rain-heidenreich.de/wp-content/uploads/2019/10/header_big.jpg00jk47*skihttps://rain-heidenreich.de/wp-content/uploads/2019/10/header_big.jpgjk47*ski2018-05-03 17:19:162018-05-03 17:20:49Zur Trennung und Scheidung alles auf einen Blick
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Neue Düsseldorfer Tabelle
/in Allgemein /von klkaJLJKWEOIPODer Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle ist zum 01.01.2019 erhöht worden. Der Mindestunterhalt beträgt ab 01.01.2019 für Kinder im Alter von
Von den Tabellenbeträgen ist jeweils das Kindergeld zur Hälfte abzuziehen.
Das Kindergeld beträgt
Im Juli 2019 wird das Kindergeld um 10,00 € erhöht werden. Weil das Kindergeld beiden Elternteilen zur Hälfte zusteht, wird die Hälfte, und damit 5,00 €, aber wieder vom Unterhalt abgezogen werden.
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern
/in Allgemein /von klkaJLJKWEOIPOIm Hinblick auf die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern, ist es dem Unterhaltspflichtigen zumutbar, zur Sicherstellung des Mindestunterhaltes öffentliche Verkehrsmittel auch dann zu nutzen, wenn dies mit einem Zeitaufwand von täglich 2,5 bis 3,0 Stunden verbunden ist. OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2018 – 10 UF 104/16.
Sonder- Mehrbedarf
Geringe, von der Krankenversicherung nicht erstattete, Kosten des Kieferorthopäden, können nicht als Sonderbedarf geltend gemacht werden. OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.17 – 10 WF 217/17.
Sowohl beim Sonderbedarf als auch beim Mehrbedarf ist immer zu prüfen, ob die Kosten nicht von dritter Seite gedeckt werden (z. B. von der Krankenversicherung) und aus dem Normalunterhalt geleistet werden können. Bei Mehrbedarf, der vorhersehbar ist (z. B. Kosten von Konfirmation oder Kommunion, Kosten der Klassenfahrt) ist zu prüfen, ob diese nicht entsprechend angespart werden können. Im vorliegenden Fall ging es um einen ungedeckten Rechnungsteil von 21,49 €, der als nicht außergewöhnlich hoch angesehen wurde. Letztendlich ist diese Frage auf jeden Einzelfall bezogen gesondert zu prüfen.
Kinderfotos im Internet
/in Allgemein /von klkaJLJKWEOIPOÜben die Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder gemeinsam aus, müssen auch beide gemeinsam der Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet zustimmen. Ein Elternteil alleine kann eine solche Entscheidung nicht treffen, insbesondere dann, wenn es sich um eine Veröffentlichung auf einer kommerziellen Seite handelt.
Gleichermaßen können aber auch nur beide Elternteile gemeinsam gegen die Veröffentlichung von Kinderbildern vorgehen. Streiten die Eltern über die Veröffentlichung, muss derjenige Elternteil, der gegen die Veröffentlichung vorgehen will, zuvor beim Familiengericht beantragen, dass ihm das Recht, die Veröffentlichung zu untersagen, alleine übertragen wird.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2018 -13 W 10/18-
Eltern müssen keine Zweitausbildung finanzieren
/in Allgemein /von klkaJLJKWEOIPOWurde dem Kind bereits eine angemessene Ausbildung finanziert, sind die Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, ihm eine weitere Berufsausbildung zu zahlen, wenn das Kind nach Abschluss seiner Ausbildung keine Arbeitsstelle findet. Ausnahmen von der Regel werden nur unter besonderen Umständen angenommen.
OLG Hamm, Beschl. v. 15.05.2018 – 7 UF 18/18
Mitglied bei procity
/in Allgemein /von klkaJLJKWEOIPOWir sind selbstverständlich auch Mitglied bei procity Gevelsberg.
www.city-gevelsberg.de
Zur Trennung und Scheidung alles auf einen Blick
/in Allgemein /von jk47*skiDie neue Trennungsbroschüre 2018
Die Trennungsbroschüre ist in Zusammenarbeit zwischen Frau Rechtsanwältin Heidenreich-Nestler und den Gleichstellungsbeauftragten der Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises und des Ennepe-Ruhr-Kreises entstanden.
Schauen Sie doch einfach mal hinein, wenn Sie Fragen zur Trennung oder Scheidung haben und achten Sie auf die vielen Tipps, die Ihnen erste, praktische Hinweise geben werden:
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