Besprechungstermine

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

wir bieten Ihnen nach Ihren Wünschen gerne Termine in Form von Telefonterminen oder persönlichen Besprechungen an.

Bei Telefonterminen nehmen wir uns dieselbe Zeit für Sie, wie in einem persönlichen Besprechungstermin in unserem Büro. Bitte stellen Sie sicher, dass wir Ihre Kontaktdaten zur Verfügung haben.

Deutlicher Anstieg von häuslicher Gewalt

Die ohnehin hohe Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt ist im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 9,4 % angestiegen. Im Schnitt kommt es in Deutschland alle 3 Minuten und 20 Sekunden zu einem Vorfall häuslicher Gewalt. Opfer dieser Übergriffe waren zu 80 % Frauen. Gleichzeitig waren 78 % der Tatverdächtigen Männer.
40 % waren Expartner*innen, 60 % aktuelle Partner*innen.

Umso wichtiger wird effektive Hilfe!
Rufen Sie die Polizei zur Hilfe!
Als „Erste Hilfe“ soll die Polizei den Gewalttäter*in aus der Wohnung weisen und ein 10tägiges Rückkehrverbot verhängen.
In dieser Zeit können Sie weitere Hilfe bei Gericht beantragen.
Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes kann das Gericht eine 6-monatige Wegweisung und ein Näherungsverbot beschließen. Der Gewalttäter*in darf in dieser Zeit nicht mehr in Ihre Nähe und insbesondere nicht mehr in die Wohnung kommen und zwar auch dann nicht, wenn es sich dabei um die Ehewohnung handelt.
Verstößt der Gewalttäter*in gegen das Verbot, macht er*sie sich automatisch strafbar.
Unabhängig von der Wegweisung kann eine Anzeige bei der Polizei mit dem Ziel einer strafrechtlichen Verfolgung erstattet werden.

Haben Sie zu große Angst in Ihrer Wohnung zu bleiben, können Sie sich als Frau an ein Frauenhaus in Ihrer Nähe wenden, um dort Schutz zu erhalten.

In der gesamten Zeit stehen Ihnen Beratungsangebote zur Verfügung. Entsprechende Unterlagen werden Sie von der Polizei erhalten. Auch der Weiße Ring kann Sie unterstützen.
Weiter können Sie eine*n Anwalt*in zu Ihrer Unterstützung beauftragen. Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um den*die Anwalt*in zu bezahlen, besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Weisen Sie auf Ihre wirtschaftliche Lage hin.

Anspruch auf gleichen Lohn: BAG fällt Grundsatzurteil 

Der Umstand, dass eine Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit ein niedrigeres Grundgehalt erhalten hat als ihr männlicher Kollege, begründet die Vermutung, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt ist. Diese Vermutung kann insbesondere nicht mit der Begründung widerlegt werden, der männliche Kollege habe ein höheres Entgelt ausgehandelt. Das hat das BAG entschieden.

neue Düsseldorfer Tabelle

Zum 01.01.2023 ist die Düsseldorfer Tabelle angepasst worden. Der Kindesunterhalt wurde um rund 40,00 € erhöht. Zeitgleich wurde das Kindergeld für jedes Kind auf 250,00 € erhöht. Zugleich ist aber auch der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen angepasst worden und beträgt nun für nicht berufstätige Unterhaltspflichtige 1.120,00 € und für berufstätige Unterhaltspflichtige 1.370,00 € als Mindestselbstbehalt. Dies kann in beengten finanziellen Verhältnissen dazu führen, dass sich der Kindesunterhalt trotz Erhöhung des Mindestunterhaltes verringert.

 

Gaszufuhr abgestellt: Gericht bestätigt behördliches Einschreiten

Ein Vermieter darf die Gasversorgung von Wohnungen nicht unter Berufung auf aktuelle Versorgungengpässe und Preissteigerungen unterbrechen. So sei die Versorgung mit Warmwasser ein Mindeststandard für Wohnungen in Deutschland.

Corona-Pandemie: BGH klärt Recht auf kostenlosen Reiserücktritt

Der BGH hat drei Fällen über die Rückzahlungsansprüche nach Rücktritt von Pauschalreisen entschieden. In einem Fall kam er zu dem Ergebnis, dass die Corona-Pandemie ein außergewöhnlicher Umstand sein kann, der die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigt. Reiseveranstalter haben dann keinen Anspruch auf Stornogebühren. Auch im Einzelfall unzumutbare Risiken und persönliche Gesundheitsgefahren spielen dabei eine Rolle.

Corona-Pandemie: Karlsruhe bestätigt Schulschließungen

Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige bzw. teilweise Verbot von Präsenzunterricht an Schulen gerichtet hatten. Die Schulschließungen nach der vom 22.04. bis zum 30.06.2021 geltenden „Bundesnotbremse“ waren verfassungsgemäß. Das Gericht erkannte aber erstmals ein Recht von Kindern und Jugendlichen auf schulische Bildung an.

Bundesweite Frauenhausplatz-Suche

Wir möchten gerne auf das neue Angebot einer bundesweiten Frauenhausplatz-Suche hinweisen.

Die Website www.frauenhaus-suche.de wird präsentiert von der ZIF (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser) und wurde in den ersten 8 Wochen bereits mehr als 6000mal angefragt.

Für NRW können Frauenhausplätze weiterhin über die Website www.frauen-info-netz.de gesucht werden.

Streit der Eltern über die Impfung des Kindes

Die Entscheidung über die Schutzimpfung für Kinder ist von grundsätzlicher Bedeutung und erfordert ein Einvernehmen der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern.

Können sich Eltern – insbesondere nach einer Trennung – nicht über die Impfung einigen, kann ein Elternteil bei Gericht beantragen, dass ihm die Entscheidungsbefugnis über die Durchführung der Impfung alleine übertragen wird. Die Gerichte werden bei der Entscheidung, wer die Alleinentscheidungsbefugnis erhält, grundsätzlich darauf abstellen, welcher Elternteil Impfungen offen gegenübersteht und seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO ( ständige Impfkommission ) orientiert.

Dadurch könne sichergestellt werden, dass die Empfehlungen der STIKO beachtet und die Untersuchung und Durchführung der Impfung durch Kinderärzte sichergestellt werden. Mögliche gesundheitliche Gründe, die im Einzelfall einer Impfung entgegenstehen könnten, werden so hinreichend berücksichtigt.

Bildnisse im Internet und in sozialen Medien

Es kommt immer wieder vor, dass ein Elternteil in der Trennungsphase auf einer Internetseite ein Foto von sich und den Kindern oder nur den Kindern veröffentlicht.

Solange die Kinder noch minderjährig sind, müssen der gesetzliche Vertreter und bei gemeinsamen sorgeberechtigten Eltern beide Eltern gemeinschaftlich in die Veröffentlichung des Fotos einwilligen. Wird ein Personenbild ohne eine solche Einwilligung z.B. im Internet veröffentlicht, kann die Entfernung aus dem Internet bzw. dem sozialen Netzwerk sowie die künftige Unterlassung verlangt werden. Da eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, kann zusätzlich Schadensersatz gefordert werden. Anwaltskosten sind zu ersetzen.

Bei der Veröffentlichung von Familienfotos von Kindern im Internet oder sozialen Netzwerken sollte grundsätzlich größte Vorsicht geboten sein, weil leider erst kürzlich wieder bekannt geworden ist, dass Pädophilen-Ringe solche Fotos abfischen, in ihre Chats übernehmen und mit anzüglichen Bemerkungen in einen anderen Kontext setzen.