Streit der Eltern über die Impfung des Kindes

Die Entscheidung über die Schutzimpfung für Kinder ist von grundsätzlicher Bedeutung und erfordert ein Einvernehmen der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern.

Können sich Eltern – insbesondere nach einer Trennung – nicht über die Impfung einigen, kann ein Elternteil bei Gericht beantragen, dass ihm die Entscheidungsbefugnis über die Durchführung der Impfung alleine übertragen wird. Die Gerichte werden bei der Entscheidung, wer die Alleinentscheidungsbefugnis erhält, grundsätzlich darauf abstellen, welcher Elternteil Impfungen offen gegenübersteht und seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO ( ständige Impfkommission ) orientiert.

Dadurch könne sichergestellt werden, dass die Empfehlungen der STIKO beachtet und die Untersuchung und Durchführung der Impfung durch Kinderärzte sichergestellt werden. Mögliche gesundheitliche Gründe, die im Einzelfall einer Impfung entgegenstehen könnten, werden so hinreichend berücksichtigt.