neue Düsseldorfer Tabelle

Zum 01.01.2023 ist die Düsseldorfer Tabelle angepasst worden. Der Kindesunterhalt wurde um rund 40,00 € erhöht. Zeitgleich wurde das Kindergeld für jedes Kind auf 250,00 € erhöht. Zugleich ist aber auch der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen angepasst worden und beträgt nun für nicht berufstätige Unterhaltspflichtige 1.120,00 € und für berufstätige Unterhaltspflichtige 1.370,00 € als Mindestselbstbehalt. Dies kann in beengten finanziellen Verhältnissen dazu führen, dass sich der Kindesunterhalt trotz Erhöhung des Mindestunterhaltes verringert.