Die ohnehin hohe Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt ist im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 9,4 % angestiegen. Im Schnitt kommt es in Deutschland alle 3 Minuten und 20 Sekunden zu einem Vorfall häuslicher Gewalt. Opfer dieser Übergriffe waren zu 80 % Frauen. Gleichzeitig waren 78 % der Tatverdächtigen Männer.
40 % waren Expartner*innen, 60 % aktuelle Partner*innen.
Umso wichtiger wird effektive Hilfe!
Rufen Sie die Polizei zur Hilfe!
Als „Erste Hilfe“ soll die Polizei den Gewalttäter*in aus der Wohnung weisen und ein 10tägiges Rückkehrverbot verhängen.
In dieser Zeit können Sie weitere Hilfe bei Gericht beantragen.
Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes kann das Gericht eine 6-monatige Wegweisung und ein Näherungsverbot beschließen. Der Gewalttäter*in darf in dieser Zeit nicht mehr in Ihre Nähe und insbesondere nicht mehr in die Wohnung kommen und zwar auch dann nicht, wenn es sich dabei um die Ehewohnung handelt.
Verstößt der Gewalttäter*in gegen das Verbot, macht er*sie sich automatisch strafbar.
Unabhängig von der Wegweisung kann eine Anzeige bei der Polizei mit dem Ziel einer strafrechtlichen Verfolgung erstattet werden.
Haben Sie zu große Angst in Ihrer Wohnung zu bleiben, können Sie sich als Frau an ein Frauenhaus in Ihrer Nähe wenden, um dort Schutz zu erhalten.
In der gesamten Zeit stehen Ihnen Beratungsangebote zur Verfügung. Entsprechende Unterlagen werden Sie von der Polizei erhalten. Auch der Weiße Ring kann Sie unterstützen.
Weiter können Sie eine*n Anwalt*in zu Ihrer Unterstützung beauftragen. Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um den*die Anwalt*in zu bezahlen, besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Weisen Sie auf Ihre wirtschaftliche Lage hin.