Kein Unterhaltsvorschuss bei unbekanntem Vater
Sofern die Kindesmutter keine Angaben zur Identifizierung des Kindesvaters machen kann, muss sie nachweisen, zumindest Nachforschungen zu dessen Person unternommen und sich bemüht zu haben, die Identität festzustellen. Anderenfalls können die Unterhaltsvorschusszahlungen versagt werden.
OVG Rheinland-Pfalz, Az 7 A 10300/18, Urteil vom 24.9.2018