Besondere Qualifikation für ein familienpsychologisches Gutachten bei Trennung von Mutter und Säugling

Das Familiengericht muss in einem Verfahren wegen möglicher Kindeswohlgefährdung sicherstellen, dass der beauftragte Gutachter über die notwendige Qualifikation verfügt. Bei der Trennung von Säugling und Mutter muss unter Umständen ein Psychologe oder Facharzt bestellt werden. Dieser muss seine persönliche Eignung nachweisen und das Gericht muss diese auch prüfen und in seiner Entscheidung begründen.
OLG Saarbrücken, Az 6 UF 112/18, Beschluss vom 16.10.2018