Aktuelle Rechtsprechung
Beschlüsse und Entscheidungen rund um das Familienrecht
Beschlüsse und Entscheidungen rund um das Familienrecht
Kanzlei
Ulrike Heidenreich-Nestler
Neustraße 5
58285 Gevelsberg
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Wir benutzen verschiedene externe Dienste, wie z.B. Google Webfonts. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutz
Kinderfotos im Internet
/in Allgemein /von klkaJLJKWEOIPOÜben die Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder gemeinsam aus, müssen auch beide gemeinsam der Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet zustimmen. Ein Elternteil alleine kann eine solche Entscheidung nicht treffen, insbesondere dann, wenn es sich um eine Veröffentlichung auf einer kommerziellen Seite handelt.
Gleichermaßen können aber auch nur beide Elternteile gemeinsam gegen die Veröffentlichung von Kinderbildern vorgehen. Streiten die Eltern über die Veröffentlichung, muss derjenige Elternteil, der gegen die Veröffentlichung vorgehen will, zuvor beim Familiengericht beantragen, dass ihm das Recht, die Veröffentlichung zu untersagen, alleine übertragen wird.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2018 -13 W 10/18-
Eltern müssen keine Zweitausbildung finanzieren
/in Allgemein /von klkaJLJKWEOIPOWurde dem Kind bereits eine angemessene Ausbildung finanziert, sind die Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, ihm eine weitere Berufsausbildung zu zahlen, wenn das Kind nach Abschluss seiner Ausbildung keine Arbeitsstelle findet. Ausnahmen von der Regel werden nur unter besonderen Umständen angenommen.
OLG Hamm, Beschl. v. 15.05.2018 – 7 UF 18/18
Mitglied bei procity
/in Allgemein /von klkaJLJKWEOIPOWir sind selbstverständlich auch Mitglied bei procity Gevelsberg.
www.city-gevelsberg.de
Zur Trennung und Scheidung alles auf einen Blick
/in Allgemein /von jk47*skiDie neue Trennungsbroschüre 2018
Die Trennungsbroschüre ist in Zusammenarbeit zwischen Frau Rechtsanwältin Heidenreich-Nestler und den Gleichstellungsbeauftragten der Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises und des Ennepe-Ruhr-Kreises entstanden.
Schauen Sie doch einfach mal hinein, wenn Sie Fragen zur Trennung oder Scheidung haben und achten Sie auf die vielen Tipps, die Ihnen erste, praktische Hinweise geben werden:
Hier kommen Sie zur aktuellen Trennungsbroschüre
Quotenunterhalt statt konkreter Bedarfsberechnung bei hohem Einkommen des Unterhaltspflichtigen
/in Allgemein /von klkaJLJKWEOIPO(BGH, Beschluss v. 15.11.2017 XII ZB 503/16 )
Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann bis zu einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen von bis zu derzeit 11.000,00 € (doppelter Betrag des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags) den Quotenunterhalt mit 3/7 verlangen. Seinen konkreten Bedarf braucht er nur noch für darüber hinausgehende Ansprüche darzulegen. Diese ganz neue Entscheidung des BGH geht von der Vermutung aus, dass ein Einkommen bis zu dieser Grenze vollständig für den Lebensbedarf der Familie verwendet worden sein kann. Gleichwohl wird es immer auf eine Einzelfallprüfung ankommen.
Auch für den Elternunterhalt wird diese Entscheidung künftig von Bedeutung werden.
Elternunterhalt 2018
/in Allgemein /von klkaJLJKWEOIPOIm Rahmen des Koalitionsvertrags 2018 ist geplant, Kinder für die Zahlung von Elternunterhalt bis zu einem Einkommen von 100.000,00 € im Jahr nicht mehr heranzuziehen. Dieser Plan lehnt sich an die Regelungen zur Grundsicherung im Alter an. Auch dort gilt für die Inanspruchnahmen von Kindern für Ihre Eltern die Einkommensgrenze von 100.000,00 €.
Falls die Pläne umgesetzt werden, bedeutet dies eine deutliche Entlastung der Kinder und mehr Rechtssicherheit, aber natürlich auch deutlich höhere Kosten für die Solidargemeinschaft.