Verbesserungen zum Unterhaltsvorschuss und zum Kindesunterhalt

Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel und brauchen besondere Unterstützung. Deshalb ist das Unterhaltsvorschussgesetz zum 01.07.2017 geändert worden. So erhalten Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige keinen oder einen zu geringen Kindesunterhalt zahlt, künftig ohne Begrenzung bis zum 18. Geburtstag des Kindes Leistungen nach dem Unterhaltvorschussgesetz.

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