Realsplittingausgleich bei der Festsetzung von Steuervorauszahlungen

Bereits die Festsetzung von Steuervorauszahlungen gegenüber dem Unterhaltsberechtigten löst einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen aus.

Az. 8 UF 79/18
OLG Hamm, Beschluss vom 6.9.2018