Anspruch auf gleichen Lohn: BAG fällt Grundsatzurteil
Der Umstand, dass eine Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit ein niedrigeres Grundgehalt erhalten hat als ihr männlicher Kollege, begründet die Vermutung, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt ist. Diese Vermutung kann insbesondere nicht mit der Begründung widerlegt werden, der männliche Kollege habe ein höheres Entgelt ausgehandelt. Das hat das BAG entschieden.