Gaszufuhr abgestellt: Gericht bestätigt behördliches Einschreiten
Ein Vermieter darf die Gasversorgung von Wohnungen nicht unter Berufung auf aktuelle Versorgungengpässe und Preissteigerungen unterbrechen. So sei die Versorgung mit Warmwasser ein Mindeststandard für Wohnungen in Deutschland.