Sorgerecht ausländischer Eltern
Die Regelung der elterlichen Sorge richtet sich für in Deutschland geborene Kinder immer nach deutschem Recht und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.
Die Regelung der elterlichen Sorge richtet sich für in Deutschland geborene Kinder immer nach deutschem Recht und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.