Gesetzesentwurf zum Kindschaftsrecht – weitere rechtliche Mutterschaft durch Ehe oder Anerkennung
Künftig soll es auch zwei Müttern ermöglicht werden, von Geburt eines Kindes an dessen Eltern zu sein. Der Abschnitt zur Mutterschaft im BGB soll um einen Absatz erweitert werden: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“
Nicht verheirateten Vätern soll hingegen kein automatisches Sorgerecht für das Kind zukommen, sie sind auf die Zustimmung der Mutter angewiesen. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Abänderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Eine Anhörung der Verbände wurde noch nicht eingeleitet.