Elternunterhalt 2018
Im Rahmen des Koalitionsvertrags 2018 ist geplant, Kinder für die Zahlung von Elternunterhalt bis zu einem Einkommen von 100.000,00 € im Jahr nicht mehr heranzuziehen. Dieser Plan lehnt sich an die Regelungen zur Grundsicherung im Alter an. Auch dort gilt für die Inanspruchnahmen von Kindern für Ihre Eltern die Einkommensgrenze von 100.000,00 €.
Falls die Pläne umgesetzt werden, bedeutet dies eine deutliche Entlastung der Kinder und mehr Rechtssicherheit, aber natürlich auch deutlich höhere Kosten für die Solidargemeinschaft.