Corona-Pandemie: Karlsruhe bestätigt Schulschließungen
Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige bzw. teilweise Verbot von Präsenzunterricht an Schulen gerichtet hatten. Die Schulschließungen nach der vom 22.04. bis zum 30.06.2021 geltenden „Bundesnotbremse“ waren verfassungsgemäß. Das Gericht erkannte aber erstmals ein Recht von Kindern und Jugendlichen auf schulische Bildung an.