Corona-Pandemie: BGH klärt Recht auf kostenlosen Reiserücktritt
Der BGH hat drei Fällen über die Rückzahlungsansprüche nach Rücktritt von Pauschalreisen entschieden. In einem Fall kam er zu dem Ergebnis, dass die Corona-Pandemie ein außergewöhnlicher Umstand sein kann, der die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigt. Reiseveranstalter haben dann keinen Anspruch auf Stornogebühren. Auch im Einzelfall unzumutbare Risiken und persönliche Gesundheitsgefahren spielen dabei eine Rolle.