Eltern müssen keine Zweitausbildung finanzieren
Wurde dem Kind bereits eine angemessene Ausbildung finanziert, sind die Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, ihm eine weitere Berufsausbildung zu zahlen, wenn das Kind nach Abschluss seiner Ausbildung keine Arbeitsstelle findet. Ausnahmen von der Regel werden nur unter besonderen Umständen angenommen.
OLG Hamm, Beschl. v. 15.05.2018 – 7 UF 18/18