Sonderbedarf
Ist bei einem minderjährigen Kind eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig, so handelt es sich bei den Kosten um Sonderbedarf, für den beide Eltern im Verhältnis ihrer Einkünfte aufzukommen haben.
Ist bei einem minderjährigen Kind eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig, so handelt es sich bei den Kosten um Sonderbedarf, für den beide Eltern im Verhältnis ihrer Einkünfte aufzukommen haben.